Home

Keine Beugehaft

Freitag, 15. August 2008 | Autor: Lars

Irgendwie will ich was schreiben, hab aber irgendwie auch keine so richtige Meinung dazu.

Einerseits zeigt das Urteil des  Bundesgerichthofes für die Ex-RAF-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Christian Klar das auch sie einen Rechtsanspruch auf ein Auskunftsverweigerungsrecht haben, egal was sie vielleicht getan oder auch nicht getan haben.

Andererseits wäre eine Aufklärung des Anschlags auf Generalbundesanwalt Buback doch langsam mal nötig.

Für mich zeigt dieses Urteil jedoch eins. Genauso wie das Bundesverfassungsgericht wird jetzt auch langsam der Bundesgerichtshof zur letzten Instanz zur wahrung der rechte eines jeden. Es zeigt doch mal wieder, wie weit versucht wird in Persönlichkeitsrechte einzugreifen ohne dazu das Recht zu haben.

Tags »

Trackback: Trackback-URL | Feed zum Beitrag: RSS 2.0
Thema: Deutschland

Diesen Beitrag kommentieren.

Kommentar abgeben