Meine Email
Donnerstag, 6. März 2008 | Autor: Lars
Nachdem ich jetzt weiß das der Herr Querulant Nilges mal wieder im TV (Dienstag 04.03.2008) war, hab ich mich mal zu einer Email an den Herrn Bündge durch gerungen.
Hier ist sie:
Sehr geehrter Herr Bündge,
Mit leichtem erschrecken musste ich nach der Sendung „Spiegel TV Extra“ am 04.03.2008 feststellen das der Herr Nilges der Osteroder Stadtkasse doch reichlich Ertrag bringt. Als fast direkter Nachbar sind mir die Anzeigen des Herrn Nilges natürlich schon länger bekannt und ich verfolge, soweit wie möglich, alles was mit und um Herrn Nilges passiert bzw. was im TV darüber läuft.
Nun aber zum eigentlichem was ich zum Ausdruck bringen möchte.
Sicherlich mag der Herr Nilges im recht sein, so wie es auch der Herr Ingold in dem Bericht erwähnte. In einem älterem TV-Bericht erwähnte der Herr Bürgermeister Becker das er keine Handhabe dagegen habe was so nicht stimmt. Im Jahr 2003 urteilte das Amtsgericht Frankfurt etwas anders.
….. ist wegen mangels an Beweisen frei zu sprechen, da die von dem selbst ernannten Hilfspolizisten erhobenen Daten nicht verwertet werden dürfen. (Az.: 973 OWi 213 Js-OWi 2377/03-2022.) Allein den Behörden oder Dienststellen der Polizei sei es vorbehalten, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. “Eine Übertragung dieser Tätigkeit auf Private sieht das Gesetz nicht vor.”
Im Urteil heißt es: “Ein Privater, der nicht nur in Einzelfällen als gewöhnlicher Zeuge Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringt, sondern die zuständigen Behörden in einer Regelmäßigkeit wie im vorliegenden Fall zur Einleitung von Bußgeldverfahren veranlasst, nimmt eine Stellung ein, die der eines Verwaltungshelfers ähnelt.” Ein Quasi-Verwaltungshelfer wie ………. aber sei nicht mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet.
Soweit muss ich also dem Herrn Becker widersprechen das er keine Handhabe hätte.
Das Sie bzw. Ihre Behörde dabei dem Herrn Nilges noch tatkräftig mit Hinweisen helfen wie die Anzeigen zu erfolgen haben, (Stichwort Foto) finde ich schon sehr traurig.
Ich möchte Sie hiermit bitten, sich mit dem oben genannten Urteil auseinander zu setzen und das Sie dieses gegebenenfalls auch umsetzen. Es würde dem örtlichen Frieden doch ungemein helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Schütte
Ich möchte nochmal darauf Hinweisen, das jeder, wirklich jeder, der von Herrn Nilges eine Anzeige bekommen hat, gegen den Bußgeldbescheid in den Widerspruch gehen sollte. Als Begründung das Aktenzeichen des Amtsgericht Frankfurt angeben. Herr Nilges nimmt mit dieser Masse an Anzeigen eine hoheitliche Aufgabe wahr, welche nicht an private Personen übertragbar sind.




