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Ausgezickt am BVerfG

Mittwoch, 30. Januar 2008 | Autor: Lars

Ich berichtete ja letztens schon kurz über den Zickenterror am BVerfG

Jetzt, nachdem sich die drei Herren Verfassungsrichter fast 2 Wochen gegenseitig angezickt haben, scheinen sie eine Lösung gefunden zu haben.

Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss (”6er-Ausschuss”)
hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur
Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten
Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat
zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde
der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die
Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik
vertretenen Beschwerdeführer (”Massenverfassungsbeschwerde”). Dem
Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im
Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Damit können sich die Herren ja endlich mal um den Eilantrag der ja schon fast 4 Wochen alt ist kümmern. Ich hoffe ja sie zerpflücken das Gesetz zur Voratsdatenspeicherung gleich in der Luft und geben damit Schäuble und Co eine Ohrfeige die sich gewaschen hat.

Quelle Zitat:
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht

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Thema: Deutschland

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