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Gericht stoppt Knöllchen vom Privatmann

Freitag, 7. Dezember 2007 | Autor: Lars

Um nochmal kurz auf das von Herbert zitierte Urteil zurück zu kommen. Ich hab dazu nochmal einen etwas längeren Text gefunden. 

Gericht stoppt Knöllchen vom Privatmann

Daten von selbst ernannten Verkehrsüberwachern sind nur bedingt zu verwerten / Ordnungsamt widerspricht Urteil

Anzeigen gegen Falschparker bleiben folgenlos, wenn die städtische Bußgeldstelle sich nur auf Privatpersonen stützt und deren Angaben kaum überprüft. Dieses Urteil des Amtsgerichts Frankfurt fällt in eine Phase, in der die Stadt mit deutlich mehr Bußgeld-Einnahmen rechnet.

VON JÜRGEN SCHENK

Frankfurt • 14. November • Wenn Autofahrer ein Knöllchen bekommen, steckt nicht immer die Hilfspolizei dahinter. Fast ein Fünftel der Anzeigen gegen Falschparker und Raser stammt von Privaten - zu einem großen Teil von Mitarbeitern von Flughafen oder Müllabfuhr. Oder auch von selbst ernannten Helfern wie dem 64 Jahre alte Ex-Bundesbeamten Helmut R. aus der Nordweststadt. Er verwendet einen großen Teil seiner Zeit darauf, den Stadtteil zu durchstreifen und nach Falschparkern zu fahnden. Mit seinen Anzeigen hat er bisher sein Scherflein dazu beigetragen, dass Hasso Haas, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, 2003 mit elf Millionen Euro an Bußgeld rechnet - einer Million mehr als im Vorjahr. Haas erklärt den Zuwachs gegenüber dpa mit der Wiedereinführung des Anwohnerparkens, außerdem lasse die Stadt verstärkt im Umfeld von Baustellen abschleppen.

Über 70 Verkehrsüberwacher verfügt das Ordnungsamt, sie werden von Kollegen aus dem Bereich Sicherheit und Ordnung unterstützt. Annähernd 430 000 Anzeigen werden sie Ende dieses Jahres geschrieben haben. Zu den rund 100 000 privaten Anzeigen gegen Falschparker in Frankfurt steuert allein der Sicherheitsdienst des Flughafens 80 Prozent bei. Nur knapp ein Prozent kommt von Bürgern wie Helmut R. “Von der Hilfspolizei lässt sich ja hier kaum einer blicken”, sagt er trotzig.

Helmut R. ist stolz darauf, bei seinen Anzeigen professionell vorzugehen. Auf Listen vermerkt er die Ordnungswidrigkeiten mit Orts- und Zeitangaben sowie Beschreibungen der einzelnen Verstöße samt rechtlicher Bewertung. Gelegentlich fertigt er auch Skizzen an oder fotografiert die Fahrzeuge seiner falsch parkenden Nachbarn. Um die Anzeigen dem Ordnungsamt computergerecht aufgearbeitet zukommen lassen zu können, hat ihm die Bußgeldstelle ein Verzeichnis der behördeninternen Tatbestands-Nummern an die Hand gegeben, nach denen die einzelnen Ordnungswidrigkeiten klassifiziert werden. So ist er unermüdlich unterwegs. In Spitzenzeiten, sagt er lächelnd, komme er auch mal auf 200 im Monat.

40 Knöllchen in wenigen Tagen

Was das für vermeintliche oder tatsächliche Verkehrssünder bedeuten kann, bekam Nachbar Norbert D. im Mai zu spüren. Innerhalb weniger Tage schickte ihm das Ordnungsamt Anhörungsbögen zu 40 Ordnungswidrigkeiten, die er beim Parken begangen haben sollte - verbunden mit der Aufforderung, 1500 Euro zu zahlen. Norbert D. platzte der Kragen ebenso wie seinem Anwalt Hans-Ulrich Bandelow. Sie legten Widerspruch ein. Offenbar ohne Angaben des Pensionärs zu prüfen, so Bandelow, habe die Bußgeldstelle die Anzeigen durch ihren Computer laufen lassen und Anhörungsbögen versandt: “Dem Ordnungsamt geht es ausschließlich darum, schnell an das Geld der Bürger zu gelangen.”

Keine hoheitlichen Befugnisse

Über eine der 40 Bußgeldsachen verhandelte Amtsrichter Dieter Schott und befand: Norbert D. ist wegen mangels an Beweisen frei zu sprechen, da die von dem selbst ernannten Hilfspolizisten erhobenen Daten nicht verwertet werden dürfen. (Az.: 973 OWi 213 Js-OWi 2377/03-2022.) Allein den Behörden oder Dienststellen der Polizei sei es vorbehalten, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. “Eine Übertragung dieser Tätigkeit auf Private sieht das Gesetz nicht vor.”

Im Urteil heißt es: “Ein Privater, der nicht nur in Einzelfällen als gewöhnlicher Zeuge Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringt, sondern die zuständigen Behörden in einer Regelmäßigkeit wie im vorliegenden Fall zur Einleitung von Bußgeldverfahren veranlasst, nimmt eine Stellung ein, die der eines Verwaltungshelfers ähnelt.” Ein Quasi-Verwaltungshelfer wie Helmut R. aber sei nicht mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Ordnungsamtsleiter Haas zollt dem Urteil zwar “Respekt”, will aber auch künftig im Wesentlichen an der geübten Praxis festhalten. “Andernfalls würde das Recht eines jeden, Anzeige zu erstatten, ins Leere laufen.” Die Bußgeldstelle bleibe stets “Herr des Verfahrens”. Nicht nur die Angaben des 64-Jährigen, sondern auch die von vier anderen Frankfurter Bürgern, die ihm nacheiferten, würden auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Dem Pensionär aus der Nordweststadt habe man nur “Formularhilfe” geleistet zwecks Verfahrensvereinfachung. Da das Ordnungsamt versäumt hat, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, will Haas durch eine Rechtsbeschwerde vom Oberlandesgericht Frankfurt klären lassen, welche Auffassung die Richtige ist: Die des Amtes oder die des Amtsrichters Schott.

Anzeigen gegen falschparker

Von privater Seite werden in Frankfurt in diesem Jahr annähernd 100 000 Anzeigen wegen Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten erstattet werden, wie der Leiter des Ordnungsamtes, Hasso Haas, hochrechnet. Den größten Batzen, nämlich 80 Prozent davon, machen die Anzeigen aus, die vom Sicherheitsdienst der Fraport am Flughafen stammen. Mit 15 Prozent folgen die Anzeigen von Mitarbeitern der Krankenhäuser, der Stadtwerke sowie der Müll- abfuhr. Auf einen Anteil von vier Prozent kommen Anzeigen aus dem Bereich der Parkhaus-Betriebsgesellschaft. 430 000 Anzeigen steuern die 70 so genannten Verkehrsüberwacher der Stadt bei. Einsatzschwerpunkte sind die 28 Parkplakettengebiete, die erweiterte Innenstadt, Radwege und zuletzt die Parkscheinautomaten. In den übrigen Bereichen der Stadt gehen die Männer und Frauen von der Hipo nur gelegentlich Streife. Mehr gibt der Personalbestand nicht her. Laut Haas reagiert man allenfalls auf Beschwerden aus diesen Stadtteilen. Hilfspolizisten von privaten Überwachungsunternehmen waren in Frankfurt nur vorübergehend im Einsatz. 2001 gab es 80 Mitarbeiter von diesen Firmen, wegen rechtlicher Schwierigkeiten entschied sich die Stadt dann gegen deren weitere Verwendung. Seit Januar 2002 sind keine privaten Hilfspolizisten mehr unterwegs. Die Quote der Widersprüche gegen Verwarnungsgelder liegt zur Freude des Ordnungsamtsleiters unter 0,5 Prozent extrem niedrig. Die allermeisten, sagt er, würden mehr oder weniger klaglos zahlen, weil ihnen der zu erwartende finanzielle und zeitliche Aufwand im Falle eines Widerspruchs zu groß sei. enk
(Frankfurter Rundschau, Hessen & Rhein Main, 15.11.2003)

Ich kann jedem nur empfehlen gegen jedes “Knöllchen” des Herrn N. aus B mit Hinweis auf dieses Urteil, in den Widerspruch zu gehen.

Und, falls der Herr N. aus B. hier mitlesen sollte. Sie müssen nur zwei Häuser weiter gehen und bei mir klingeln wenn sie was wollen.

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Kinderzucht

Freitag, 7. Dezember 2007 | Autor: Lars

Ich hab den Ausschnitt schon lange bei mir rumfliegen und endlich hab ich ihn mal eingescannt. Folgende Meldung war bei uns in der Tageszeitung zu lesen

Kinderzucht

Thema: Deutschland | Ein Kommentar