Ok, gleich vorweg. Jeder sieht diesen Fall aus einer anderen Sicht und jeder hat auch eine andere Meinung dazu. Ich selbst habe zwar auch leichte bedenken bei einer Begnadigung von Christian Klar durch unseren Bundespräsidenten Horst Köhler, aber was aus den Reihen der Parteien kommt grenzt schon sehr weit an Nötigung und Erpressung eines Verfassungsorgans.
Hier erstmal ein Zitat eines Politikers:
Zitat Andreas Scheuer (CSU)
„Wenn der Bundespräsident Klar begnadigt, geht das nicht spurlos an meiner Entscheidung über meine Stimme bei der Bundespräsidentenwahl vorbei. Dann muss ich mir schwer überlegen, ob er noch meine Stimme hat“
So und so ähnlich kommen viele Stimmen aus den oberen Reihen der CSU und auch der FDP. Im Klartext bedeutet das einfach nur:
“Begnadigst du ihn, wirst du nicht wieder gewählt.”
Und genau das ist für mich einfach nur Erpressung, evtl auch nur Nötigung. Und wer da gaaanz oben bei mitmischt ist auch noch unser Meinungsorgan Nr.1 in Deutschland, die “BILD”. In ihrem heutigem Artikel findet sie nur Worte gegen Köhler und seine eventuelle Entscheidung. Ganz anders dagegen z.B. Netzeitung.de, Spiegel Online oder Focus.de. Auch das diese Stimmen jetzt einen rüffel von unser Kanzlerin Merkel und unserem Bundestagspräsidenten bekommen haben, kein Wort davon in der “BILD”.
Ich meine, egal um was es in diesem Fall geht und egal wie man selbst darüber denkt, Erpressung oder Nötigung von Verfassungsorganen durch von uns gewählte Politiker darf es einfach nicht geben.
[UPDATE]
Grade als ich diese Zeilen geschrieben hab, hat der Bundespräsident seine Entscheidung über die Begnadigung bekannt gegeben. Hier die Mitteilung des Präsidialamtes:
Berlin - “Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen.
Der Bundespräsident sieht sich nicht in der Lage, dem Gnadengesuch von Frau Birgit Hogefeld, rechtskräftig verurteilt seit dem 6. Januar 1999 zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe, derzeit - im vierzehnten Haftjahr - zu entsprechen. Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden.
Der Gnadenentscheidung betreffend Herrn Christian Klar lagen u.a. Stellungnahmen der Bundesministerin der Justiz, des erkennenden Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zugrunde. Der Bundespräsident führte darüber hinaus zahlreiche Gespräche, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sprach der Bundespräsident am 4. Mai 2007 mit Herrn Klar.
Frau Birgit Hogefeld wurde durch Urteil des OLG Frankfurt vom 29. Juni 1998, rechtskräftig seit dem 6. Januar 1999, zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe unter anderem wegen mehrfachen Mordes und Mordversuches verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Frau Hogefeld ist seit dem 27. Juni 1993 in Haft.”
Danke fürs lesen