Vorratsdatenspeicherung
Mittwoch, 18. April 2007 | Autor: Lars
Heute war es dann soweit. Wie nicht anders zu erwarten hat das Bundeskabinett heute den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung abgenickt. Jetzt fehlt nur noch das der Bundestag das gestz auch abnickt.
Dabei frag ich mich was der scheiss soll? Mit dieser Speicherung über 6 Monate wird Grundsätzlich erstmal jeder Bundesbürger zum Verdächtigen. Somit wären wir wieder einen Beachtlichen Schritt weiter zum Überwachungsstaat.
Hier ein Ausschnitt aus der Pressemitteilung des Bundesministerium für Justiz:
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren neu ordnet. Mit dieser Regelung wird der Rechtsschutz der Betroffenen erheblich verbessert. Der Regierungsentwurf trägt zudem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, das einen gesetzlichen Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gefordert hat. Ebenfalls enthalten sind Regelungen, mit denen Vorgaben aus dem Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität und der europäischen Richtlinie zur sog. Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt werden.
„Der Staat kann auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten, wenn es darum geht, schwerwiegende Straftaten aufzuklären, und mit herkömmlichen Mitteln kein Erfolg zu erzielen ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont. Gerade für Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität und der Transaktionskriminalität ist etwa die Telekommunikationsüberwachung ein erfolgreiches und unverzichtbares Instrument der Strafverfolgungsbehörden. Da verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, müssen für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein. Mit den Neuregelungen gestalten wir die Anordnungsvoraussetzungen einheitlich, sorgen für Verfahrenssicherungen und verbessern die Möglichkeiten des Betroffenen, nachträglich die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Und hier der Wichtigste Punkt daraus
2. Umsetzung europäischer Vorgaben
- Die EU-Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung soll entsprechend den Vorgaben des Deutschen Bundestages mit einer Speicherungsfrist von sechs Monaten umgesetzt werden. Die Speicherpflicht für Telekommunikationsunternehmen umfasst, wer mit wem wann und – bei der Mobilfunktelefonie – von wo aus telefoniert hat; hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen sowie – bei der Mobilfunktelefonie – die Standorte bei Beginn der Mobilfunkverbindung. Aus dem Bereich des Internets sind nur Daten über den Internetzugang sowie über E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie erfasst. Die genannten Daten müssen auch dann gespeichert werden, wenn sie für die Gebührenabrechnung nicht oder nicht mehr benötigt werden, das heißt auch Anbieter so genannter Flatrates müssen die Daten speichern. Der Inhalt der Kommunikation und Daten, die Aufschluss über aufgerufene Internetseiten geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.
- Die verfahrensrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats über Computerkriminalität werden umgesetzt, um Computer- und Internetkriminalität noch wirksamer zu begegnen. So wird bei den Regelungen über die Durchsuchung etwa klargestellt, dass sich die offene Durchsuchung auch auf vorgefundene Computer und mit diesen verbundene Speichermedien (z. B. externe Server), auf die der Besitzer des Computers den Zugang zu gewähren berechtigt ist, erstrecken darf. Mit der Neuregelung wird ein Zugriff auf in Netzwerken gespeicherte Daten ermöglicht. Eine verdeckte Onlinedurchsuchung – wie sie derzeit in anderem Zusammenhang diskutiert wird – ist dagegen nicht Gegenstand der Regelung.
Mir fehlen einfach die Worte. Was kommt als nächstes? Jedem Bundesbürger wird schon kurz nach der Geburt ein Chip implantiert womit Lückenlos nachweisbar ist wann wer wo war? Der Rechtsstaat geht immer weiter vor die Hunde, nur wofür? Leider hab ich da nicht wirklich eine Antwort für.
Danke fürs lesen.




