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“Killerspiele” mal wieder

Mittwoch, 18. April 2007 | Autor: Lars

So traurig die Geschehnisse in Blacksburg auch sind, so berechenbar sind deutsche Politiker und deren Enthusiasten wie z.B. der Kriminologe Christian Pfeiffer.

Das Blutbad an der Virginia Tech ist noch keine 48 Stunden her, schon kommen sie wieder aus ihren Löchern. Gemeint sind die Befürworter eines “Killerspiel”-Verbotes.

Mal Hand aufs Herz, hat irgendwer was anderes erwartet? Ich nicht wirklich. Nach der ersten Meldung über das Blutbad war mir klar das es nicht lange dauern kann bis der erste wieder mit den “Killerspielen” kommt. Hier war es ebend besagter Kriminologe Christian Pfeiffer mit der Aussage:

Größere Sorge bereitet mir, dass sich vor allem männliche Jugendliche systematisch desensibilisieren durch Computerspiele, die solche Tötungsarien vorzeichnen. Die Mehrheit der jüngeren Amokläufer hat sich erst am Computer in Stimmung geschossen. Ich plädiere deshalb bei gewaltverherrlichenden Killerspielen für ein Werbe- und Verkaufsverbot. Für Spiele mit extremen Gewaltexzessen wie „Der Pate“, bei denen aggressives Töten mit Punkten belohnt wird, brauchen wir sogar ein strafrechtliches Verbot.

Diese Aussage traf er in einem Interview mit der Passauer Neue Presse welches hier ganz zu lesen ist.

Danke fürs lesen

Thema: Deutschland, Weltgeschehen | 2 Kommentare

Vorratsdatenspeicherung

Mittwoch, 18. April 2007 | Autor: Lars

Heute war es dann soweit. Wie nicht anders zu erwarten hat das Bundeskabinett heute den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung abgenickt. Jetzt fehlt nur noch das der Bundestag das gestz auch abnickt.

Dabei frag ich mich was der scheiss soll? Mit dieser Speicherung über 6 Monate wird Grundsätzlich erstmal jeder Bundesbürger zum Verdächtigen. Somit wären wir wieder einen Beachtlichen Schritt weiter zum Überwachungsstaat.

Hier ein Ausschnitt aus der Pressemitteilung des Bundesministerium für Justiz:

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren neu ordnet. Mit dieser Regelung wird der Rechtsschutz der Betroffenen erheblich verbessert. Der Regierungsentwurf trägt zudem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, das einen gesetzlichen Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gefordert hat. Ebenfalls enthalten sind Regelungen, mit denen Vorgaben aus dem Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität und der europäischen Richtlinie zur sog. Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt werden.

„Der Staat kann auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten, wenn es darum geht, schwerwiegende Straftaten aufzuklären, und mit herkömmlichen Mitteln kein Erfolg zu erzielen ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont. Gerade für Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität und der Transaktionskriminalität ist etwa die Telekommunikationsüberwachung ein erfolgreiches und unverzichtbares Instrument der Strafverfolgungsbehörden. Da verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, müssen für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein. Mit den Neuregelungen gestalten wir die Anordnungsvoraussetzungen einheitlich, sorgen für Verfahrenssicherungen und verbessern die Möglichkeiten des Betroffenen, nachträglich die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Und hier der Wichtigste Punkt daraus

2. Umsetzung europäischer Vorgaben

  • Die EU-Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung soll entsprechend den Vorgaben des Deutschen Bundestages mit einer Speicherungsfrist von sechs Monaten umgesetzt werden. Die Speicherpflicht für Telekommunikationsunternehmen umfasst, wer mit wem wann und – bei der Mobilfunktelefonie – von wo aus telefoniert hat; hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen sowie – bei der Mobilfunktelefonie – die Standorte bei Beginn der Mobilfunkverbindung. Aus dem Bereich des Internets sind nur Daten über den Internetzugang sowie über E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie erfasst. Die genannten Daten müssen auch dann gespeichert werden, wenn sie für die Gebührenabrechnung nicht oder nicht mehr benötigt werden, das heißt auch Anbieter so genannter Flatrates müssen die Daten speichern. Der Inhalt der Kommunikation und Daten, die Aufschluss über aufgerufene Internetseiten geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.
  • Die verfahrensrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats über Computerkriminalität werden umgesetzt, um Computer- und Internetkriminalität noch wirksamer zu begegnen. So wird bei den Regelungen über die Durchsuchung etwa klargestellt, dass sich die offene Durchsuchung auch auf vorgefundene Computer und mit diesen verbundene Speichermedien (z. B. externe Server), auf die der Besitzer des Computers den Zugang zu gewähren berechtigt ist, erstrecken darf. Mit der Neuregelung wird ein Zugriff auf in Netzwerken gespeicherte Daten ermöglicht. Eine verdeckte Onlinedurchsuchung – wie sie derzeit in anderem Zusammenhang diskutiert wird – ist dagegen nicht Gegenstand der Regelung.

Mir fehlen einfach die Worte. Was kommt als nächstes? Jedem Bundesbürger wird schon kurz nach der Geburt ein Chip implantiert womit Lückenlos nachweisbar ist wann wer wo war? Der Rechtsstaat geht immer weiter vor die Hunde, nur wofür? Leider hab ich da nicht wirklich eine Antwort für.

Danke fürs lesen.

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Herr Schäuble und die Verfassung

Mittwoch, 18. April 2007 | Autor: Lars

So langsam drängt sich in mir ein Verdacht nach vorne. Hat der Herr Schäuble bei dem Attentat auf ihn wirklich nur eine Rückenmarksverletzung davon getragen oder können auch andere sensible Bereiche des Körpers betroffen sein?

Warum frage ich werden sich jetzt wohl einige Fragen. Ok, ich wills mal aufklären.

Heute musste ich auf Heise.de lesen das der Herr Sch. aus B. die im Grundgesetz und Verfassung festgeschriebene Unschultsvermutung aushebeln will um präventive Massenüberwachungen zu ermöglichen. Einige werden sagen das das OK ist in Zeiten des “Terrors”. Andere fragen sich, wo ich auch zugehöre,  ob er nun völlig durchgedreht ist.

Ich frage mich allen Ernstes ob so ein Mann noch tauglich dazu ist einen Bundesinnenminister zu stellen. Je länger ich darüber nachdenke und je mehr ich von seinen Vorschlägen lese, kann ich das mit einem definitiven NEIN beantworten.

Meiner Meinung nach gehört so eine Person Verfassungsrechtlich geprüft und überwacht. Ich habe keine Lust in einem viertem Reich zu leben. Denn, dazu wird es kommen wenn diese Person weiterhin in dieser Position verweilen kann.

Danke fürs lesen

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